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Freie Beweiswürdigung, ZPO Bedeutung
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freie Beweiswürdigung, ZPO
In der ZPO ist der Grundsatz der freien Beweiswürdigung in § 286 ZPO normiert. Eingeschränkt wird er über die Regeln zur Beweiskraft von öffentlichen Urkunden.
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https://www.lexexakt.de/glossar/freiebeweiswuerdigungzpo.php
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